VAMV Lebach/Schmelz und Frauenbeauftragten der Stadt Lebach laden ein:

"Das neue Unterhaltsrecht"


Vortragsveranstaltung
Donnerstag, 17.04.2008, 19:30 Uhr, Rathaus Lebach 

Was lange währt wird endlich gut? Mit Datum 01.01.2008 ist das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Das bis dato geltende Unterhaltsrecht wurde nach langem Ringen grundlegend reformiert und in entscheidenden Punkten geändert. Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf geänderte gesellschaftliche Verhältnisse und einen damit einhergehenden Wertewandel. In den letzten Jahren ist die Zahl der Scheidungen rasant angestiegen, es werden vermehrt Zweitfamilien gegründet, aus denen weitere Kinder hervorgehen und die Anzahl der Eltern, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben oder alleinerziehend sind, erhöht sich ständig.

Das Gesetz verfolgt damit hauptsächlich 3 Ziele

  1. Die Stärkung des Kindeswohls, was vor allem durch eine Änderung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge erreicht wird. Zukünftig sind Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder absolut vorrangig. 
  2. Die Verschärfung der nachehelichen Eigenverantwortung. Zukünftig werden geschiedene Ehegatten sich wieder verstärkt um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemühen müssen.
  3. Die Vereinfachung des Unterhaltsrechts. Komplizierte Anrechnungsregelungen entfallen.

Der Verband allein erziehender Mütter und Väter OV Lebach/Schmelz und die Frauenbeauftragte der Stadt Lebach, Frau Margit Thewes, bieten hierzu eine kostenlose Informationsveranstaltung im Rathaus Lebach an.

Referenten:

  • Fachanwältin für Sozialrecht Sabine Klein
  • Fachanwalt für Familienrecht Dieter Kundler, Illingen

Beide Rechtsanwälte werden die Gesetzesänderungen anschaulich erläutern und anhand von Berechnungsbeispielen nahe bringen. Bereits jetzt steht fest: Viele Unterhaltsansprüche müssen neu berechnet werden.

Info/Anmeldung: Büro der Frauenbeauftragten 06881/59244 oder 59144